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Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV
Bereits im Mai 2016 hat die EU-Kommission in englischer Sprache eine Bekanntmachung veröffentlicht, die erläutert, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Mittel der EU-Beihilfenkontrolle unterliegen. Am 19.07.2016 wurde der deutsche Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die Bekanntmachung soll Rechtssicherheit schaffen und den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen verringern, indem die Schlüsselbegriffe des EU-Beihilfenrechts erläutert und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte systematisch zusammengestellt werden. Die Erläuterungen enthalten Hinweise insbesondere zu folgenden wesentlichen Aspekten:
Im Rahmen des 4. Kommunalen Wintergesprächs am 16.12.2016 in Nürnberg werden die Bühner Rechtsanwälte in einer Seminarveranstaltung die Besonderheiten der neuen Beihilfebekanntmachung der Kommission vorstellen.
Unterlagen zum Download
| Bekanntmachungstext aus dem EU-Amtsblatt vom 19.07.2016 | Download PDF |