27.06.2017 Veranstaltung
Gibt es kommunale Handlungsfelder, die besonders anfällig für Regelverstöße sind? Welche zivil- und strafrechtlichen Folgen ergeben sich hieraus? Was können Kommunen und Rechtsaufsichtsbehörden tun, um Verstöße zu vermeiden oder aufzudecken? Welche systematischen Präventionsansätze stehen zur Verfügung?
Rund 50 Vertreter von Kommunen und kommunalen Beteiligungsgesellschaften folgten der Einladung der Bühner Rechtsanwälte und des Bayerischen Staatsanzeigers in den Gewölbekeller des Nürnberger Schürstabhauses um sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen.
Die Rechtsanwälte Arnd Bühner und Tobias Jordan ließen einen Blick in den Giftschrank zu und berichteten anhand anonymisierter Fallbeispiele aus ihrer anwaltlichen Praxis über Regelverstöße mit Schwerpunkten im Vergabe-, Beihilfe- und Gesellschaftsrecht. Die Perspektive der Rechtsaufsicht stellte Regierungsdirektor Wolfgang Fischer von der Regierung von Mittelfranken dar und erläuterte, wie die Aufsichtsbehörden in der Praxis vorgehen und was von der staatlichen Aufsicht erwartet werden kann. Damit es zu Maßnahmen der Rechtsaufsicht gar nicht erst kommt, sind Kommunen gut beraten, in ihrer Verwaltung Präventionssysteme zu implementieren.
Welche Geschäftsbereiche die Stadt Erlangen als besonders korruptionsgefährdet ansieht und welche Präventionsmaßnahmen sie ergreift, berichtete der Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Erlangen Konrad Beugel. Insbesondere die lebensnahen Berichte zur Vergabe von Schaustellerplätzen beim Erlanger „Berg“, der traditionellen Bergkirchweih, regten zu Fragen aus dem Publikum an. Dass mit dem Strafrecht das schärfste Schwert des Rechtsstaats stets drohend über den für die Kommunen Handelnden schwebt, machte der Strafverteidiger Thilo Pfordte den Anwesenden deutlich. Neben vielen weiteren Praxistipps empfahl er Kommunen und Privatunternehmen einen Notfallplan einzurichten und einzuüben, sollte einmal die Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen. Der schließende Vortrag von Rechtsanwalt Jonas Sommer beleuchtete die Frage, inwieweit in der Privatwirtschaft entwickelte Compliance-Management-Systeme für die öffentliche Hand nutzbar gemacht werden können.
Unterlagen zum Download
Vortrag/Präsentation Arnd Bühner und Tobias Jordan, Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB, Nürnberg |
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Vortrag/Präsentation Reg.-Dir. Wolfgang Fischer, Regierung von Mittelfranken, Ansbach |
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Vortrag/Präsentation Jonas Sommer, Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB, Nürnberg |
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Vortrag/Präsentation Konrad Beugel, Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Erlangen |
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Vortrag/Präsentation Thilo Pfordte, Brehm & v. Moers Rechtsanwälte mbB, München |
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Gesetzesauszüge Anlage mit Auszügen aus AktG, GmbHG, GO, KUV, OWiG und BeamtStG |
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