Veranstaltung

Vergaberechtsreform 2016 – Alles neu?

Gemeinschaftsveranstaltung Bayerischer Städtetag / Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB

Aufgrund des EU-Reformpakets 2014 hat der deutsche Gesetzgeber zum April 2016 eine deutsche Vergaberechtsreform auf den Weg gebracht. Für über fünfzig Gäste, vorwiegend aus dem kommunalen Bereich und aus ganz Bayern, war dies Grund genug, der Einladung ins Nürnberger Schürstabhaus zu folgen und sich die Gesetzesnovellen vorstellen zu lassen.

Nach einer Begrüßung durch Florian Gleich, Referent des Bayerischen Städtetages, gab Rechtsanwalt Arnd Bühner zunächst einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen wie die Kodifizierung der erweiterten inhouse-Vergabe, Rahmenvereinbarungen, die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ und die Selbstreinigung von Bietern. Anschließend folgten Ausführungen von Rechtsanwalt Tobias Jordan, Bühner & Partner Rechtsanwälte, zur neuen Struktur des GWB, den wesentlichen Verfahrensarten und -methoden, der e-Vergabe und flexibleren Fristenregelungen. Der Vortrage endete mit einem Streifzug durch die für Vergabepraktiker besonders bedeutsame neue Vergabeverordnung. Im Anschluss an die Mittagspause stellte Rechtsanwalt Eric Mayer, Pohlmann & Company München, die Prozesse einer Geschäftspartnerprüfung bei privaten Unternehmen vor. Aus dem „Neubürger“-Urteil leitete er ab, dass Leitungsorgane ein Überwachungs- und Kontrollsystem über Zahlungsvorgänge im Unternehmen aufbauen müssen. Ohne angemessene Compliance-Systeme drohe ein Haftungsrisiko. Die Anforderungen gelten auch öffentliche Unternehmen, was bisher wenig bekannt sei. Angeregt wurde zudem der Aufbau eines zentralen Korruptionsregisters für die öffentliche Hand.

Rechtsdirektorin Ruth Fichtner berichtete über die Erfahrungen der Stadt Bayreuth mit der Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für das Stadtmarketing im wettbewerblichen Dialog. Die Ausschreibung war wegen einer Intervention der Regierung von Oberfranken notwendig geworden. Im Ergebnis war das Verfahren sehr zeitaufwändig gewesen, wohingegen die erhofften Leistungsverbesserungen wegen der Komplexität des Beschaffungsgegenstandes nur zum Teil hätten erreicht werden können. Immerhin konnte aber die Zuzahlung der Stadt fixiert und auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.

Abgerundet wurde das Seminar durch einen Vortrag von Rechtsanwalt Arnd Bühner über den neuen Konzessionsbegriff, der neben der Bau- jetzt auch Dienstleistungskonzessionen mit einschließt. Dargestellt wurde der Streitstand, inwieweit Energiekonzessionen und „profitable“ Konzessionen unter den Konzessionsbegriff fallen. Demgegenüber wurde die Kodifizierung der Rechtsprechung zur inhouse-Vergabe sowie zur interkommunalen Zusammenarbeit begrüßt, welche tatsächlich mehr Rechtssicherheit und Flexibilität für die öffentliche Hand bringen dürften.

Die ebenfalls novellierte VOB/A 2. Abschnitt (Oberschwellenbereich) bringe ebenfalls mehr Flexibilität, das Verhältnis zur -noch- nicht darauf abgestimmten VOB/A 1. Abschnitt (Unterschwellenbereich) führe aber zu Wertungswidersprüche. Exemplarisch wurde auf den Wegfall des öffentlichen Submissionstermins im Oberschwellenbereich verwiesen, wohingegen im Unterschwellenbereich den Bietern eine Teilnahme an der Submission weiter offen stehe.

Als Fazit der gelungenen Veranstaltung wurden die Frage aufgeworfen, ob das Ziel der Vergaberechtsnovelle, eine modernere, einfachere und anwenderfreundlichere Vergabe zu ermöglichen, angesichts der Zunahme des Regelungsumfangs auch tatsächlich erreicht worden sei.


Unterlagen zum Download

Vortrag/Präsentation Arnd Bühner und Tobias Jordan, Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB, Nürnberg Download PDF
Gesetzestext VergRModG GWB IV. Teil 2016 (ohne Begründung) Download PDF
Gesetzestext VgV Allgemeine Vergabeverordnung (ohne Begründung) Download PDF
Gesetzestext KonzVgV 2016 Konzessionsvergabeverordnung Download PDF
Gesetzestext VOB/A Abschnitte 1 und 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Download PDF

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