Veranstaltung

6. Kommunales Wintergespräch - Veranstaltungsückblick

Strategische Beschaffung – Vergaberecht Update 2018

Lohnt sich für Kommunen eine Zusammenarbeit im Beschaffungswesen? Welche Instrumente stellt ihnen das Vergaberecht hierfür zur Verfügung und wie können diese umgesetzt werden? Lassen sich Beschaffungen durch die Einschaltung privater Einkaufsgemeinschaften optimieren? Welche Konsequenzen drohen nach vergaberechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit geförderten Projekten?

Diesen Fragen gingen rund 40 Vertreter von Kommunen, kommunalen Beteiligungsgesellschaften und des Freistaats auf gemeinsame Einladung des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Staatsanzeigers und der Bühner Rechtsanwälte nach. Im Gewölbekeller des historischen Nürnberger Schürstabhauses begrüßte Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetages, die Teilnehmer der 6. Auflage des Kommunalen Wintergesprächs.

Gerald Hellmuth, Sachgebietsleiter Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg, berichtete von der Einrichtung und der Arbeit seiner Dienststelle. Diese führt aufgrund einer Zweckvereinbarung neben den Vergabeverfahren für die Stadt diejenigen für den Landkreis Coburg und dessen kreisangehörige Gemeinden durch – eine im Freistaat einzigartige interkommunale Zusammenarbeit. Die Amtsleiterin des Vergabeamts der Stadt Regensburg, Waltraud Spangel, beschrieb ihr Erfolgsrezept einer Vergabestelle: Neben eindeutigen Zuständigkeiten – Bedarfsstelle: „ich brauche“, Fachstelle: „ich beschreibe“, Vergabestelle: „ich gestalte den rechtlichen Rahmen“ – bedürfe es der ständigen Auseinandersetzung der Vergabestelle mit den Neuerungen des Vergaberechts. Zur wirtschaftlichen Bedeutung privater Einkaufsgemeinschaften im Krankenhaussektor, ihrer Funktionsweise und der Einsparpotentiale, die sie ihren Mitgliedern bieten (15 % der Sachkosten), referierte Adam Pawelek, Fa. Project on time. Er gab einen Ausblick auf eine mögliche Übertragung dieses Konzepts auf Kommunen und leitete so zur Darstellung vergaberechtlicher Beschaffungsinstrumente durch die Rechtsanwälte Arnd Bühner und Tobias Jordan über. Sie erläuterten, wie Einzelabrufe in Rahmenvereinbarungen und privaten Einkaufsgemeinschaften oder durch gemeinsame Beschaffungsstellen vergaberechtsfrei gestaltet und Fallstricke solcher Konstruktionen vermieden werden können. Vergaberechtliche Verstöße können empfindliche finanzielle Folgen haben, wenn ihretwegen gewährte staatliche Fördermittel zurückgefordert werden. Auf die strenge Rechtsprechungspraxis, die für eine Rückforderung weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit der Handelnden erfordert, wies Rechtsanwältin Andrea Hennecken hin. Interkommunale Zusammenarbeit im Beschaffungswesen werde schwierig, wo Beschaffungen komplexer als die von Streusalz oder die Kommunen weiter voneinander entfernt sind, berichtete Stefan Sembritzki, Leiter Zentrale Dienste der Stadt Nürnberg. Eine mit anderen Städten aus dem gesamten Bundesgebiet errichtete gemeinsame Beschaffungsstelle wurde zum Jahresende wegen Ineffizienz aufgelöst.

Harald Riedel, Finanz- und Personalreferent der Stadt Nürnberg, betonte in seinem Schlusswort, dass die Kommunen ihre Beschaffungsvorgänge weiter professionalisieren müssten, um mit der Entwicklung des Vergaberechts Schritt zu halten.


Unterlagen zum Download

Vortrag/Präsentation
RA Tobias Jordan, RA Arndt Bühner, Bühner & Partner Rechtsanwälte
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Vortrag/Präsentation
RAin Andrea Hennecken, Bühner & Partner Rechtsanwälte
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Vortrag/Präsentation
Gerald Hellmuth, Leiter Bauinvestcontrolling, Stadt Coburg
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Adam Pawelek, Inhaber Project on time
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Stefan Sembritzki, Ltd. Verwaltungsdirektor, Stadt Nürnberg
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Vortrag/Präsentation
Waltraud Spangel, Amtsleitung Stadt Regensburg
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