Veranstaltung

7. Kommunales Wintergespräch - Veranstaltungsückblick

Rückblick, Fotos und Impressionen der Veranstaltung, die am 6.12.2019 bei Bühner & Partner Rechtsanwälte im Schürstabhaus in Nürnberg statt fand

Zur siebten Auflage der Gemeinschaftsveranstaltung des Bayerischen Städtetags, der Bayerischen Staatszeitung und Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB unter dem Titel "Architekten- und Planerleistungen sicher vergeben und fair bezahlen" waren am 06.12.2019 knapp 90 Teilnehmer in den Nürnberger Hirsvogelsaal gekommen, um sich über die Auswirkungen der neuen EuGH-Rechtsprechung vom 04.07.2019 (Rs. C-377/17) zu informieren.

In seinen einführenden Bemerkungen erläuterte Florian Gleich (Bayerischer Städtetag) die einschneidende Bedeutung des Wegfalls der Mindest- und Höchstsätze der HOAI.

Sodann referierten die Rechtsanwälte Arnd Bühner und Tobias Jordan (beide Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB) zum Anwendungsbereich der HOAI bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und zur kontroversen Auslegung des EuGH-Urteils in der nationalen Rechtsprechung, die nur durch eine baldige Entscheidung des BGHs geklärt werden kann.

Im Anschluss analysierte Konrad Körner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) das EuGH-Urteil und stellte eine tragende Begründung, nämlich die besondere Hochpreisigkeit von Planerleistungen in Deutschland ohne signifikante Qualitätsunterschiede zu anderen Ländern, in Frage. Der EuGH hatte sich auf eine wenig aussagekräftige Statistik berufen.

Dr. Jan Seemann (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) unterstrich in seinem Vortrag dann die eher pragmatische Herangehensweise des Ministeriums und die Schritte zur Anpassung der HOAI.

Nach dem Mittagessen gab Daniel F. Ulrich (Baureferent der Stadt Nürnberg) seine Prognose zu den politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des EuGH-Urteils ab. Danach müsse mit zunehmendem Preiswettbewerb und Konsolidierung auf dem bislang eher durch kleine und mittelständische Büros geprägten Planermarkt gerechnet werden. Dies sei keinesfalls erwünscht und könnte auch die Qualität beeinträchtigen.

Rechtsanwalt Fabian Blomeyer (Bayerische Architektenkammer) unterstrich in seinem Vortrag, dass der Leistungswettbewerb genauso bestehen bleiben könne und müsse. Auch seien die HOAI und die RPW weiter anwendbar.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Dipl. Ing. Sebastian Zeisig (IB Zeisig, Birgland), der als Alternative zur HOAI das Zwei-Umschläge-Verfahren - u.a. nach österreichischer Praxis - vorstellte, wobei der Preis in fünf transparenten Schritten von den Bietern selbst ermittelt wird. 

Die Vorträge finden sich, soweit vorliegend, am Ende dieser Seite zum Download.

Fotos & Impressionen

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