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Staatlichen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV

Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV

Bereits im Mai 2016 hat die EU-Kommission in englischer Sprache eine Bekanntmachung veröffentlicht, die erläutert, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Mittel der EU-Beihilfenkontrolle unterliegen. Am 19.07.2016 wurde der deutsche Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die Bekanntmachung soll Rechtssicherheit schaffen und den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen verringern, indem die Schlüsselbegriffe des EU-Beihilfenrechts erläutert und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte systematisch zusammengestellt werden. Die Erläuterungen enthalten Hinweise insbesondere zu folgenden wesentlichen Aspekten:

  1. Möglichkeit der Infrastrukturförderung durch Mitgliedsstaaten
  2. Anerkannte Verfahren zur Veräußerung öffentlicher Güter und Grundstücke, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen
  3. Hinweise, unter welchen Voraussetzungen staatliche Mittel keine Binnenmarktrelevanz haben und somit nicht der Beihilfenkontrolle unterliegen.

Im Rahmen des 4. Kommunalen Wintergesprächs am 16.12.2016 in Nürnberg werden die Bühner Rechtsanwälte in einer Seminarveranstaltung die Besonderheiten der neuen Beihilfebekanntmachung der Kommission vorstellen.


Unterlagen zum Download

Bekanntmachungstext aus dem EU-Amtsblatt vom 19.07.2016 Download PDF